Umgang mit Plug-ins auf der Website

Plug-ins sind kleine Programme, die Sie in Ihre Website integrieren können. Diese laufen eigenständig auf der eigenen Website und sammeln Daten Ihrer Websitenutzer.  Wir nutzen sie zwar wegen ihrer Funktionalität, holen uns aber dennoch etwas ins System hinein, dessen Wirkbereich wir nicht einschätzen können. Auch wenn sie als Wetterapp oder Kalender getarnt sind, ist doch das Sammeln von Daten zumeist ihr Hauptziel.

Auch YouTube oder Facebook-Plugins zählen soweit Sie deren spezielle PlugIns in Ihrer Website nutzen.
Die korrekte Umsetzung der DSGVO macht es erforderlich, auch mit den Anbietern dieser Plug-Ins einen ADV Vertrag (für die Auftragsdatenverarbeitung) abzuschließen.


Zu beachten ist hier,  dass sich viele der Plug-in-Anbieter nicht dessen bewusst sind bzw. im außereuropäischen Ausland sitzen. Soweit sie ihre Software deutschem Publikum anbieten und zur Verfügung stellen, sind sie dennoch verpflichtet, die Datenschutz-Kriterien einzuhalten. Im Falle der DSGVO wären das dann die Garantien wie Privacy Shield oder DPA.

 

So finden sich bisher kaum Möglichkeiten, genauere Auskünfte über die Garantien zu erhalten oder gar einen ADV Vertrag. So dürfen wir viele Plug-ins ab 25.5.2018 nicht mehr nutzen. Mit etwas Glück rüsten die Anbieter nach, so dass wir die Plug-ins dann wieder verwenden können.

 

Ein Notbehelf für den Übergang ist: Schreiben Sie in Ihr Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten hinein, dass es derzeit noch keinen Vertrag gibt und Sie das Thema im Auge behalten.